Kein Schnitt ins Leben

TDFEndlich hat die TDF-Kampagne, “Kein Schnitt ins Leben” Erfolg gehabt: Am 05. November 09, bringen Baden-Württemberg und Hessen einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung auf die Herbstkonferenz der JustizministerInnen in Berlin ein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass weibliche Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen wird. Bisher fällt diese schwere Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen in Deutschland unter den Straftatbestand der einfachen bzw. gefährlichen Körperverletzung bzw. unter die Misshandlung Schutzbefohlener. Nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn die betroffene Frau nachweislich aufgrund der erlittenen Verstümmelung ihre Fortpflanzungsfähigkeit verliert, könnte Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung geahndet werden. Die betroffenen Mädchen und Frauen aus mehrheitlich afrikanischen Herkunftsländern leiden lebenslang unter den Konsequenzen der Praxis, bei der neben der Klitoris meist auch Teile der Schamlippen abgeschnitten werden.

Gesundheitliche Folgen

In 15% der Fälle wird die Vagina bis auf eine winzige Öffnung zugenäht. Die Folgen für die Überlebenden sind immens: Schmerzen und Komplikationen beim Wasserlassen, bei Menstruation, Geschlechtsverkehr und Entbindungen. Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf soll Genitalverstümmelung in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen werden. Endlich, das war schon lange nötig, es ist Voraussetzung dafür, dass bei Genitalverstümmelung, die außerhalb von Deutschland vorkommt, trotzdem deutsche Behörden aktiv werden können. Mit diesem Gesetz, wenn es dann durchkommt, können die Taten strafrechtlich verfolgt werden, wenn es sich um ein in Deutschland lebendes
Mädchen handelt. Es gibt Hinweise, dass Mädchen insbesondere während Ferienaufenthalten im Heimatland der Eltern verstümmelt werden. Ein paar Minuten genügen, um das Leben eines Mädchens für immer zu verändern. Mit wenigen Schnitten sind Klitoris und Schamlippen unwiederbringlich entfernt. Die Folgen wie Schmerzen, Infektionen, Unfruchtbarkeit oder gefährliche Geburten bleiben. Weltweit sind 150 Millionen Mädchen und Frauen von dieser schweren Gewalt betroffen. Auch in Deutschland sind über 5.000 Mädchen dem Risiko ausgesetzt heimlich an ihren Genitalien verstümmelt zu werden.

Erfolg erreicht?

Die internationale Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES begrüßt den Gesetzesentwurf, weil er zur Rechtsklarheit beiträgt und deutlich macht, dass Deutschland diese schwere Gewalt an Mädchen und Frauen auch dann nicht toleriert, wenn sie im Ausland stattfindet”, so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. “Zusammen mit konkreten Präventionsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Mädchen kann das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten, dass in Zukunft jedes Mädchen in Deutschland unversehrt aufwächst. Erfolg erreicht? Erst wenn das Gesetz durch ist und auch umgesetzt wird!

Quelle: TERRE DES FEMMES, Franziska Gruber (Referentin), Tel. 07071/7973-0 oder per Mail an genitalverstuemmelung@frauenrechte. de

TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Frauen und Mädchen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, Einzelfallhilfe, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung unterdrückte Frauen unterstützt. Schwerpunktthemen sind u.a. Häusliche Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsprostitution sowie die Rechte von Textilarbeiterinnen. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Tübingen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert